KompetenzSteuerrecht | Wirtschaftsrecht | InkassoVerkehrsrechtWeitere Arbeitsgebiete



Unter Wirtschaftsrecht verstehen wir die klassischen Betätigungsfelder des wirtschaftliche tätigen Unternehmers, nämlich das Handels- und Gesellschaftsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz.

Handelsrecht
Die Zeiten, in den sich der Unternehmer auf das Wort eines ehrbaren Kaufmannes uneingeschränkt verlassen konnte, sind vorbei. Dies liegt nicht nur daran, daß die Produkte und die Anforderungen an deren Qualität komplexer geworden sind, sondern auch daran, daß der globale wirtshcaftliche Austausch Vertragspartner zueinander bringt, die aus unterschiedlichen Kulturkreisen mit unterschieldichen Rechtstraditionen stammen.

Wir helfen Ihnen dabei, im Wettbewerb zu bestehen, indem wir Ihnen rechtzeitig, d.h. vor Vertragsschluß Chancen und Risiken aufzeigen und Sie beit der Vertragsgestaltung unterstützen.

Gesellschaftsrecht
Ebenso wichtig wie die steuerlichen Auswirkungen der gewählten Unternehmensgestaltung, sind die zivilrechtlichen Folgen, die die Festlegung auf eine Gesellschaftsform mit sich bringt.

Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie passenden Gesellschaftsform. Nicht immer ist die klassische GmbH die Gesellschaftsform der Wahl - das tatsächliche oder vermeintliche Haftungsrisiko muß mit dem wirtshcaftlichen Aufwand zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes korrespondieren.

Wir informieren Sie auch, mit welchen Chancen und Risiken Sie rechnen können, wenn Sie sich zur Gründung einer "Private Company Limited by Shares", kurz Limited (Ltd.) nach angelsächsischem Recht entscheiden.

Wir stehen gleichermaßen zur Verfügung, egal ob Sie uns als Gesellschafter, Geschäftsführer oder Veräußerer bzw. Erwerber eines Geschäftsanteils ansprechen.

Markenrecht
Wir melden Ihre Marke an und unterstüzen Sie bei der Entwicklung eines markenrechtlichen Schutzkonzeptes.

Urheberrecht
Wir helfen Ihnen, Ihr Werk vor unberechtigter Nachahmung zu schützen und unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Idee.

Wettbewerbsrecht
Der Rahmen, den die soziale Marktwirtschaft vorgibt, ist zuweilen enger als manchem bewußt ist. Wir zeigen Ihnen nicht nur die Grenzen der Konkurrenten auf, sondern helfen Ihnen, die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Im Wettbewerbsrecht ist in aller Regel große Eile geboten, wenn ein wettbeewerbswidriges Verhalten erkannt wird.

Wenn Sie durch eine Abmahnung in Anspruch genommen werden, müssen Sie innerhalb sehr kurzer Fristen entscheiden, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Ohne professionelle Hilfe wird dies kaum gelingen. Selbst wenn Sie eine Abmahnung für unberechtigt halten, ist es oft sinnvoll oder sogar geboten, sich mit einer Schutzschrift im vorhinein gegen eine gerichtliche Verfügung zur Wehr zu setzen. Ist eine Verfügung ersteinmal in der Welt, muß diese beachtet werden, bis sie aufgehoben wird. Dies kann Tage oder Wochen dauern.

Auch wenn Sie selbst ein Fehlverhalten Dritter erkennen, muß schnell gehandelt werden, um zum einne den wirtschaftlichen Schaden gering zu halten und zum anderen den Zugang zum gerichtlichen Eilrechtsschutz zu erhalten. Wer zu lange zögert, wird auf den Rechtsweg im Hauptsacheverfahren verwiesen, der in der Regel Terminsstände von Monaten aufweist.