Aktuell



An dieser Stelle weise ich auf aktuelle Rechtsprechung und Informationen aus den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten hin.

Verkehrsrecht
BGH, Urteil vom 06.03.2007 - VI ZR 120/06

Maßgeblichkeit der sachverständigen Restwertermittlung

Ein Geschädigter, der nach einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden sein fahrbereites und verkehrssicheres Fahrzeug weiterbenutzt, muß sich bei einer fiktiven Abrechnung nach den Wiederbeschaffungskosten lediglich den Restwert anrechnen lassen, den ein Sachverständiger für den regionalen Markt ermittelt hat.

Die Entscheidung betrifft die Tendenz einzelner Haftpflichtversicherer, dem Geschädigten Restwertangebote entgegenzuhalten, die diese nur mit auswärtigen Restwertaufkäufern erzielen können. Auf diese Angebote braucht sich der Geschädigte nicht verweisen zu lassen.

Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 05.03.2007 - II ZR 282/05

Keine Nachschußpflicht bei Personengesellschaften ohne gesellschaftsvertragliche Grundlage

Begründet ein Gesellschafterbeschluß eine Pflicht zur Leistung von Nachschüssen, ohne daß dies eine Grundlage im Geselslchaftsvertrag findet, so ist die Verpflichtung dem nicht zustimmenden Gesellschafter gegenüber unwirksam. Der Gesellschafter hat die Möglichkeit, dies im Wege der Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO geltend zu machen; die Klage ist nicht fristgebunden.

Das Urteil betrifft Fallgestaltungen, bei denen der Gesellschaftsvertrag keine Verpflichtung zur Leistung von Nachschüssen vorsieht. Die Unwirksamkeit ist nicht abhängig von der Einhaltung von Anfechtungsfristen und gilt auch, wenn der entsprechende Beschluß nicht als nichtig angesehen werden kann.

Privates Baurecht
BGH, Beschluß vom 25.01.2007 - VII ZP 74/06

Kostenerstattung für Privatgutachten

Die Erstattungsfähigkeit eines prozeßbegleitend eingeholten Prrivatgutachtens ist nicht auf die Vergütungssätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz beschränkt.

Damit sind auch die Kosten einer Privatgutachtens erstattungsfähig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsvertfolgung notwendig waren und die Vergütung nicht ganz erheblich von den gesetzlichen Vergütungssätzen abweicht; in diesem Fall ist die Darlegung der Notwendigkeit der Höhe erforderlich.

Gesellschaftsrecht
BGH, Urteil vom 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Eine Haftung wegen Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben kommt auch dann in Betracht, wenn der angeblich Vertretene für den Geschäftsabschluß nicht nach nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht für den vollmachtlosen Vertreter haftet.

Das Urteil betrifft Fälle, in denen der Vertrag aufgrund fehlender Bevollmächtigung schwebend unwirksam ist. Das Schweigen heilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH die schwebende Unwirksamkeit. Die bisherigen Entscheidung betrafen Fälle, bei denen jedenfalls noch von einem Näheverhältnis zwischen vollmachtlosem Vertreter und dem Vertretenen auszugehen war. Vorsicht ist aber auch geboten, wenn der Geschäftsabschluß durch einen fremden Dritten bestätigt wird. Hier sollte vorsorglich unverzüglich widersprochen werden.

Steuerrecht
BFH, Urteil vom 04.10.2006 - VIII R 53104

Zulässigkeit von Auskunftsbegehren - Grenzen von Verwertungsverboten

Leitsätze:

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (BFHE 184, 255 = BStBI 111998, 461 = NJW 1998, 1736 L) fest, daß im Rahmen einer Außenprüfung ermittelte Tatsachen bei der Änderung eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheids nur ausnahmsweise nicht verwertet werden dürfen, wenn ein sogenanntes qualifiziertes materiell-rechtliches Verwertungsverbot zum Zuge kommt.
2. Auskunftsbegehren dürfen auch an Dritte gerichtet werden, wenn der Steuerpflichtige unbekannt ist und ein hinreichender Anlaß auf Grund konkreter Umstände oder allgemeiner, auch branchenspezifischer, Erfahrungen besteht.
3. Liegen die Voraussetzungen für ein qualifiziertes Verwertungsverbot vor, weil ein weiteres Beweismittel nur unter Verletzung von Grundrechten oder in strafbarer Weise von der Finanzbehörde erlangt worden ist, so kann dieses Verwertungsverbot ausnahmsweise im Wege einer so genannten Fernwirkung auch der Verwertung dieses nur mittelbaren - isoliert betrachtet rechtmäßig erhobenen - weiteren Beweismittels entgegenstehen.

Das Urteil stärkt die Finanzverwaltung, indem sie ihr weitere Erkenntnisquellen eröffnet, die bislang verschlossen waren. Die Anforderungen, die an die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen der Finanzbehörden gestellt werden, sinken weiter. Eine Verwertung soll nunmehr nur noch dann ausgeschlossen sein, wenn die Ermittelten Tatsachen durch einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Bereich offenbar wurden (sog. qualifiziertes materiell-rechtliches Verwertungsverbot). Damit dürften Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen verfahrensrechtliche Vorschriften erlangt worden sind, einem Verwertungsverbot nur noch im Ausnahmefall unterliegen.