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Die rechtliche Gestaltung hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen Belange des Unternehmens. Fehleinschätzungen, Unaufmerksamkeiten oder echte Fehler können gravierende Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Unternehmens oder Unternehmers haben. Korrekturen der zivilrechtlichen Gestaltung mit dem Ziel der Reparatur nicht berücksichtigter steuerlicher Folgen können erneut unerwünschte steuerliche Wirkungen haben. Wichtig ist es daher, rechtzeitig vor der Umsetzung zivilrechtlicher Veränderungen Rat einzuholen.

Gestaltende Beratung
Die rechtliche Gestaltung privater und geschäftlicher Vorgänge - etwa Vermögensverschiebungen, Transfer ins Auslandoder aus dem Ausland, Nachfolgeregelungen zu Lebzeiten - bedingt unweigerlich steuerliche Folgen.
Wir beraten Sie über die steuerlichen Folgen zivilrechtlicher Gestaltungen und helfen Ihnen dabei, Grundstatzenstscheidungen privater oder geschäftlicher Natur zur rechten Zeit im gewollten Umfang zu treffen.

Bei der Gründung oder Entwicklung Ihres Unternehmens unterstützen wir Sie bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsform. Wir klären Sie darüber auf, wie Sie Beteiligungen an Ihrem Unternehmen oder eigene Beteiligungen an Unternehmen Dritter steuerlich gestalten können.

Wir beraten Sie bei der steuerorientierten Umschichtung von Vermögenswerten zwischen der privaten und betrieblichen Sphäre. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge zu Lebzeiten gestalten können und wir helfen Ihnen im Erbfall bei der Erbauseinandersetzung.

Steuerliche Vertretung
Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt im Erhebungsverfahren und führen Rechtsmittelverfahren für Sie vor dem Finanzamt durch.
Wir begleiten und unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen.
Wir führen für Sie finanzgerichtliche und verwaltungsgerichtliche Prozeßverfahren.

Steuerstrafrecht
Wir klären Sie darüber auf, ob und wann für Sie eine Selbstanzeige in Betracht kommt oder sogar anzuraten ist.
Wir verteidigen Sie im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und im Strafverfahren.
Wir leisten Unterstützung, wenn Sie mit der Steuerfahndung in Berührung kommen.

Verhaltensempfehlung bei Erscheinen der Steuerfahndung:

  • Keine Hektik aufkommen lassen. Nervöse Reaktionen verschärfen die Atmosphäre und schaden Ihnen.
  • Schweigen. Gegen Sie wird ermittelt - Sie müssen zur Sache nichts sagen.
  • Nichts freiwillig herausgeben. Die Steuerfahndung muß dann beschlagnahmen, was sie mitnehmen will.
  • Schnellstmöglich einen Verteidiger hinzuziehen. Dies darf Ihnen nicht verwehrt werden.