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Verkehrsunfälle und Verkehrsordnungswidrigkeiten gehören zu den häufigsten Erscheinungen des täglichen Lebens. Zu unserem Tätigkeitsgebiet gehört die zivilrechtliche Abwicklugn von Verkehrsunfällen von der Schadensmeldung bis zur Auskehr der Ersatzleistung an die Reparaturwerkstatt. Ferner verteidigen wir Sie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten, egal ob Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß oder eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen wird.

Ich halte mich über die technischen Entwicklungen und die Funktionsweise der bei der Polizei verwendeten Meßgeräte ebenso auf dem laufenden, wie über die aktuelle Rechtsprechung.

Verkehrsunfall
Verhaltensempfehlung bei Verkehrsunfällen:

  • Keine Hektik
  • Unfallstelle Absichern.
  • Notruf informieren.
  • Verletzten helfen.
  • Ist niemand verletzt, Unfallstelle markieren und unverzüglich beiseite fahren.

Nach meiner Erfahrung ist die Hinzuziehung der Polizei auch bei Bagatellschäden unerläßlich, um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Unfallfahrzeugen, notieren Sie Zeugen und fertigen Sie zeitnah ein Gedächstnisprotokoll Ihrer eigenen Wahrnehmungen an.

Ordnungswidrigkeit
Verhaltensempfehlung bei Polizeikontrollen:

  • Höflich bleiben. Der Beamte sitzt am längeren Hebel.
  • Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
  • Personal- und Fahrzeugpapiere müssen Sie aus der Hand geben.
  • Verbandskasten und Warndreieck müssen Sie vorzeigen - eine Durchsuchung Ihres Wagens kommt nicht in Betracht.

Werden Sie vor Ort verwarnt und sollen eine Verwarnungsgeld bezahlen (bis 35 Euro), kann es sinnvoll sein, den Betrag sofort zu bezahlen, wenn es sich um einen einfachen Vorwurf handelt (z.B. falsches Parken) und Sie den Vorwurf für berechtigt halten.

Bei schweren Vorwürfen (z.B. Abstandsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung) sollte in der Regel nicht gezahlt werden; Geldbeträge über 35 Euro sind keine Verwarnungsgelder mehr, sondern werden im Bußgeldverfahren erhoben und sind mit einer Eintragung von einem oder mehreren Punkten im Verkehrszentralgregister verbunden.

Keinesfalls sollten Sie vor Ort eine Verwarnung nach einem Verkehrsunfall akzeptieren.