Unfall und Krankheit treten häufig unerwartet und fast ebenso häufig unvorbereitet in unser Leben. Damit Sie auch auf das unerwartete so gut wie möglich vorbereitet sind, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihren Willen schon heute artikulieren können, für den Fall, daß Sie selbst nicht mehr antworten können. Wir beraten Sie bei der Absicherung Ihres persönlichen Willens für den Fall, daß Sie handlungs- und entscheidungsunfähig werden, indem wir Sie bei der wirksamen Errichtung einer Vorsorgevollmacht und / oder Patientenverfügung unterstützen. Die Errichtung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ist unabhängig von der Errichtung eines Testamentes. |