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Die Kanzlei befaßt sich aufgrund ihrer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung überwiegend mit den folgenden Fragestellungen

Allgemeines Zivilrecht
Wir vertreten Sie außergerichtlich bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen oder bei der Rechtsverteidigung gegen unberechtigte Ansprüche.
Wir übernehmen die Prozeßführung vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, auch in der Berufungsinstanz.
Wir beraten Sie im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung.

Arbeitsrecht
Wir beraten Sie im Umgang mit Arbeitnehmern, handeln für Sie streitbeendende Vergleichsvereinbarungen aus oder vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht.

Erbrecht
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge.

Vorsorge
Unfall und Krankheit treten häufig unerwartet und fast ebenso häufig unvorbereitet in unser Leben.

Damit Sie auch auf das unerwartete so gut wie möglich vorbereitet sind, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihren Willen schon heute artikulieren können, für den Fall, daß Sie selbst nicht mehr antworten können.

Wir beraten Sie bei der Absicherung Ihres persönlichen Willens für den Fall, daß Sie handlungs- und entscheidungsunfähig werden, indem wir Sie bei der wirksamen Errichtung einer Vorsorgevollmacht und / oder Patientenverfügung unterstützen.

Die Errichtung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ist unabhängig von der Errichtung eines Testamentes.

Kooperationen
Wir arbeiten mit erfahrenen und zuverlässigen Notaren zusammen. Sollte eine Beurkundung erforderlich sein, sind wir gern behilflich bei der Auswahl eines geeigneten Kollegen.

Für die kollegiale Zusammenarbeit unterhalten wir ein Netzwerk mit Kollegen unterschiedlicher Spezialisierung in Berlin und Brandenburg.

Rechtsanwalt Jürgen Pillig in Berlin hat sich seit 1997 auf das Familienrecht und Erbrecht konzentriert.

Steuerberater und vereidigter Buchprüfer Robert Paul prüft kleine und mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung.